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53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

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Weihnachtsausgabe Badekurier 1977
 
Seite 61

Der Fahrzeugpark setzte sich aus einer Dampflokomotive und einigen offenen und geschlossenen Güterwagen zusammen, die vom Festland zur Insel gebracht worden und dem Fahrpark der Staatsbahn entnommen waren.

Nach Kriegsende blieben sowohl die Batterien HAMBURG und BREMEN als auch die Inselbahn vorerst bestehen. Laut Artikel 196 des Versailler Vertrages wurden "alle befestigten Werke und Seefestungen (mit Ausnahme von Helgoland und dem Kaiser-WilhelmKanal), die weniger als 50 km von der deutschen Küste oder auf deutschen Inseln dieses Küstengebietes errichtet worden sind, als zur Verteidigung bestimmt erachtet" und durften "in ihrem augenblicklichen Zustand" bestehen bleiben. Neue Befestigungen und Verstärkung der Geschütze nach Zahl und Kaliber waren dagegen nicht gestattet. Vorerst schwiegen die Norderneyer Geschütze, wurden jedoch bald erst von den Siegermächten und später von der Deutschen Wehrmacht als Übungsbatterien benutzt. Ziele dieser Übungsschießen waren ferngesteuerte Zielschiffe, die vor Norderney kreuzten. Dieser Zustand blieb bis Mitte der dreißiger Jahre.


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